AGB für die Nutzung des Selbstbedienungs Fitness Wiener Neudorf:

 

Seite 1 von 9
BUZZ24 FITNESS WIENER NEUDORF
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gilt für BUZZ FITNESS24 Wiener Strasse 17, 2351 Wiener Neudorf
1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der BUZZ FITNESS LOUNGE
GmbH, Wiener Strasse 17, 2351 Wiener Neudorf, über die Nutzung des Fitnessstudios BUZZ
24FITNESS SELBSBEDIENUNGS FITNESS.
1.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird diese AGB ONLINE BEI JEDEN VERTRAG HINZUFÜGEN.
1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber
abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt
sind. Eine Weitergabe des Zutritts Codes oder Mitnahme andere Personen ist strengstens
verboten und wird bei Anzeige verfolgt.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch den
ONLINE ABSCHLUSS zu Stande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die
Sonderbestimmungen nach Punkt 9. dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im
Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.
2.2. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
Seite 2 von 9
3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen
und gewählten Zusatzleistungen.
3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
3.3.
4. Nutzung des Fitnessstudios
4.1. Zutrittsgewährung ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER MOBILE APP und QR CODE
4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren Einrichtungen
während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.
4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss einen QR CODE und hat somit 24/7 Zutritt.
4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und nach
Vorweisen desQR CODEs möglich.
4.1.4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
4.1.5. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen
Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung
verweigert werden.
4.1.6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und
Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den
Räumlichkeiten ist untersagt.
4.1.7. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht
während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in
die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
Seite 3 von 9
Hygienevorschriften
4.1.8. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und
Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied
hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten
unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.
4.1.9. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
4.1.10. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür
vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
4.2. Sicherheitsvorschriften
4.2.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes
über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei
Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor
der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder
dessen Mitarbeiter einzuholen.
4.2.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und
schonend zu behandeln.
4.2.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu
verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden.
4.3. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
4.3.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen
Mitgliedern zu unterlassen.
4.3.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren
vorheriger Einwilligung zulässig.
4.3.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare
Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
Seite 4 von 9
Sonstiges
4.3.4. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um
Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen
und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten, können der
Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen
Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge
leisten, können für eine angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.
4.3.5. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im
Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger
Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem
Fitnessstudiobetreiber.
4.3.6. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines
Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings
liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen,
das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei
Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt
aufzusuchen.
4.3.7. Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu
sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen
des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des
Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein
dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch
kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung
eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
5. Öffnungszeiten
5.1. Die Öffnungszeiten sind:
Montag – Sonntag: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Seite 5 von 9
5.2. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche
Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten –
um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00
Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird. Geplante
Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage
vor Wirksamwerden zu verkünden.
6. Entgelt
6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 1. eines Monats im
Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst
worden ist.
6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der
gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus
Betreibungskosten in der Höhe von bis zu EUR 5,- geltend gemacht werden, sofern die Kosten
zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem
angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
6.3. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient
der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine
Stelle tretender Index.
Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl.
Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben
unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu
berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene
Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für
die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbetrag
ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.
7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
7.1. Der Vertrag wird für unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien verzichten auf eine
ordentliche Kündigung innerhalb 1 Monat ab Vertragsabschluss. Anschließend kann der
Vertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer mindestens vierwöchigen Kündigungsfrist
zum Letzten eines Monats gekündigt werden.
Seite 6 von 9
7.2. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein –
kündigen, wenn:
7.2.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige
Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig
entrichtet wird;
7.2.2. das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die
Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;
7.2.3. das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich
begangen werden kann, setzt.
7.2.4. Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:
7.2.5. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training
gehindert wird; oder
7.2.6. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.
Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der
Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines
entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.
7.3. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.
Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung
nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages
Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der
Zahlungspflicht.
7.4. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der
Schwangerschaft.
7.5. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an,
kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die
Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.
Seite 7 von 9
7.6. Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird
durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.
8. Betriebsunterbrechungen
Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche
Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens
aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens
7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der
Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu
beschränken.
9. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher
9.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers abgeschlossen
werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird ein verbindliches
Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben. Der Vertrag kommt durch
Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem
lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots.
9.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben
von Gründen widerrufen werden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher
den Fitnessstudiobetreiber [BUZZ Fitness Lounge, Dirmhirngasse 112, 1230 Wien, 0676 57 43
187, team@buzz.wien] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter
Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts
vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB
angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
9.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Fitnessstudiobetreiber sämtliche
Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14
Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Fitnessstudiobetreiber
eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Fitnessstudiobetreiber
dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem
Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Seite 8 von 9
10. Änderung der AGB
10.1. Der Fitnessstudiobetreiber behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen.
10.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen
davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen.
10.3. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht binnen vier
Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widerspricht. Der Fitnessstudiobetreiber wird
das Mitglied gesondert darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen
Widerspruchs als genehmigt gelten.
10.4. Eine Änderung der Punkte 3.1, 4.1.1 und 5. dieser AGB ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung
des Mitglieds möglich.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über
vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber
jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich
bekanntzugeben. Geänderte Bankverbindungen können nur bei Bekanntgabe spätestens 7
Tage vor dem Fälligkeitstermin für das nächste SEPA-Basislastschriftverfahren berücksichtigt
werden.
11.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der
AGB im Übrigen unberührt.
11.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UNKaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
11.4. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben
oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht
ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.
Seite 9 von 9
12. Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden
Sie es zurück:
AN:
BUZZ Fitness 24
Bahnstrasse 17 EG
2351 Wiener Neudorf
e-mail: office@buzz24.fitness
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den die
Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen

 

 
 
 
E-Mail
Karte
Instagram